Marke Loreley

Die laufenden Veränderungen im Zeitgeschmack brachten es wohl mit sich, dass „Loreley“ nur als WORTMARKE geschützt wurde. Gemäß Warenzeichenblatt des Kaiserlichen Patentamtes erfolgte die Anmeldung allerdings erst am 2.3.1909 und die Eintragung unter Nummer 119618 am 10.7.1909.

Der damals branchenübliche und von Ley erstmalig 1909 auf dem Kühler angebrachte Messing-Schriftzug verlor später seinen Schnörkel und wich schrittweise einem geprägten Schriftzug auf dem Kühlerkopf oder einer Kombination von beiden. Trotz Verkauf unter dem Markennamen „Loreley“ änderte sich die Kühler-Kopfbeschriftung schon relativ bald in LEY, umgeben von einer Raute. Befestigt wurde diese zunächst eher provisorisch auf dem LORELEY des Kühlerkopfes. Der Übergang auf das prägnante Firmenzeichen trotz Beibehaltung des Markennamens „Loreley“ ließ aber nicht allzu lang auf sich warten > siehe Marke LEY.

In der Gestaltung der Verkaufskataloge wiederholten sich die Schriftzüge/Embleme von den Fahrzeugen nicht, wenn man von deren Fotos absieht. Hier hatte der Drucker wohl freie Hand für das Layout. Die Aufmachung der Kataloge änderte sich von Jahr zu Jahr stark. Auch innerhalb der Kataloge gab es nicht unbedingt eine optisch einheitliche Wiedergabe des Markennamens „Loreley“.

LEY auch als Markenname fand sich in den Katalogen erst ab Modelljahrgang 1918.
     
 
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1909

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1910

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1910

 
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1911
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1912-13
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1912-13
     
Vor Einführung des endgültigen Ley-Zeichens beschäftigte man sich schon geraume Zeit mit dem Thema “Firmenzeichen” bzw. „Fabrikmarke“, wie folgende Verwendung der Initialen RL des Firmennamens zeigt.
     
 
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Katalog 1909
Rückseite
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Katalog 1911
Innentitel