Der Anmeldung vom 9.8.1913 folgte die Eintragung als BILDMARKE im Warenzeichenblatt des Kaiserlichen Patentamtes am 13.11.1913 unter Nummer 183814.
Die Form des Zeichens führte in der bisherigen Fachliteratur zu unterschiedlichen Deutungen. Offiziell verbürgt fand ich bis heute nichts. Es dürfte jedoch am wahrscheinlichsten sein, dass es sich hier um den Querschnitt eines dreipoligen Elektroankers handelt. Das prägnante Zeichen verkörpert in idealer Weise die drei Geschäftsbereiche in Verbindung mit den drei Buchstaben des Familiennamens.
Nebenstehend eine abgewandelte Form für die Abteilung Schuhmaschinen.
Das Emblem fand sich bis Ende des ersten Weltkrieges schon an den Automobilen, obwohl diese noch unter der Marke „Loreley“ verkauft wurden. Erst mit dem Modelljahr 1918 ist durch Firmenkataloge belegt, dass Firmenzeichen und Automobilmarke gleichlautend gebraucht wurden.
Die äußeren Umrisse des Markenzeichens änderten sich im Prinzip nie, die inhaltliche Gestaltung im Lauf der Zeit jedoch spürbar, bis sich das Gesamtzeichen Mitte der 1920er Jahre in der Anwendung stabilisierte.
Das Zeichen als Ganzes fand sich bis dahin ab und zu als Bestandteil anderer Gestaltungselemente in Firmendruckschriften oder
proportional verfremdet in einzelnen Prospektblättern, blieb aber
unverkennbar. Kleine Abweichungen gab es allenfalls noch Ende der 1920er Jahre.
am Kühlerkopf
1913
auf Kühlerwaben
1914
Katalog
1914
Anzeige
1914
Katalog
1918
Katalog
1922
Katalog
1923
Brosche
1924
ET-Liste
1925
Buch
ca. 1925
Schild
1924
Brief
1928
Nach der Enteignung 1947 und Fortführung der Schuhmaschinen-Sparte als Volkseigener Betrieb hing die Belegschaft weiterhin traditionsverbunden an dem Firmenzeichen und passte es der welchselvollen weiteren Firmengeschichte jeweils an.
SCHUMA - VEB Schumaschinenbau Arnstadt - ab 1948
MBA - VEB Metallbau Arnstadt - ab 1969
Mitte der 1970er Jahre integrierte man es sogar in die Fenstergitter, zeitlos, dauerhaft.
Briefkopf
1961
Abzeichen
1969
Fenster
1975
Erst mit der politischen Wende 1989/1990 und der Privatisierung des VEB durch die Treuhand erlosch der aktive Gebrauch des Zeichens.